Erstberatung

Für die Erstberatung berechne ich, wenn kein weiterer Prozessauftrag erfolgt, also nur für den Fall, dass lediglich eine Beratung mit dem Mandanten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem erfolgen soll, 160,00€ zzgl. MwSt – ohne Zusatz pro angefangene Stunde.
Eine weiterführende Rechtsverfolgung wird gemäß der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) berechnet.


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Familienrecht – Miet- & Wohnungseigentumsrecht

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