Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Rechtsanwaltskosten bezahlen zu können, kann die Möglichkeit der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe geprüft werden. Die Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Um die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, sprechen Sie bitte direkt bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes vor. Dort erhalten Sie einen Berechtigungsschein, wenn die Voraussetzungen der PKH gegeben sind. Damit können dann die Kosten meiner Beauftragung abgerechnet werden. Sie tragen dann nur einen Eigenanteil von 15,00 €.

Den Antrag zur Prozesskostenhilfe finden Sie übrigens unter dem Reiter Formulare.


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Familienrecht – Miet- & Wohnungseigentumsrecht

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